Telefon: 030 9160 4100 | Email: info@kanzlei-stockburger. de | Adresse: Heinrich-Roller-Str. 15, 14050 Berlin
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Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei. An unseren Standorten im Prenzlauer Berg in Berlin und in Espelkamp bieten wir, Rechtsanwältin Stockburger und Rechtsanwalt Schneckener, fundierten Rechtsrat, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und vertreten Sie effektiv sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei unterstützt uns Rechtsanwalt Ahrens.
Mit Engagement und unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns gerne für Sie ein als Fachanwalt/Fachanwältin für
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Kündigung oder eine Abmahnung ausgesprochen? Dann müssen Sie schnell und effektiv gegen diese Erklärungen vorgehen, um keine Nachteile zu haben.
Soweit Ihnen der Lohn/das Gehalt nicht gezahlt wurde, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Die Zahlung der Vergütung ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers und auch hier ist ein rasches Handeln wichtig. Teilweise sind in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen kurze Fristen zu beachten, die eine spätere Geltendmachung von Forderungen ausschließen können.
Falls der Arbeitgeber sogar mehrere Monate keine Zahlung mehr geleistet hat, besteht die Gefahr der Insolvenz des Arbeitgebers. Auch dann ist der Lohn für die Arbeit zwar nicht immer verloren, jedoch sollten Sie sich an einen Spezialisten wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche hilft.
Wir vertreten gerne Ihre Interessen in allen Bereichen des Arbeitsrechts und stehen Ihnen beratend zur Seite und/oder vertreten Sie gegenüber dem Arbeitgeber.
Trennung und Scheidung: was nun?
Bei Trennung und Scheidung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner als Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, stellen sich viele Fragen wie:
Wir beraten und vertreten sowohl Insolvenzschuldner als auch Gläubiger in allen Bereichen des Insolvenzrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst bei Unternehmen insbesondere die Analyse der Insolvenzsituation, also ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und somit eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags, vorliegt. Zudem beraten wir Sie in allen Situationen des Insolvenzverfahrens. Hierbei können wir auf langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter und als Berater von Schuldnern verweisen.
Bei Verbrauchern versuchen wir eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen und unterstützen Sie für den Fall, dass keine Einigung möglich ist, bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist es erforderlich, dass die zahlungsunfähigen Personen einen Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern unternommen haben.
Gläubiger von nicht mehr zahlungsfähigen Schuldnern beraten wir bei der optimalen Geltendmachung ihrer Forderungen. Zur optimalen Durchsetzung von Gläubigerrechten in einem Insolvenzverfahren sind zwingend fundierte fachliche Kenntnisse des Verfahrens und der besonderen Möglichkeiten erforderlich.
In einem Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen von den Beteiligten vormals erhaltene Zahlungen zurückfordern. Eine solche Anfechtung betrifft Geschäftsführer, Vertragspartner und andere Gläubiger des insolventen Unternehmens oder Verbrauchers. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir, ob solche Rückforderungen rechtmäßig sind und übernehmen Ihre Vertretung bei einer Abwehr von Forderungen.
Bei Unternehmensinsolvenzen kommen bei Fehlern oder auch nur falschen Reaktionen der Geschäftsführung Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen diese Personen in Betracht. Wir übernehmen die Vertretung von Geschäftsführern zur Abwehr solcher Forderungen des Insolvenzverwalters.
Im Bereich des Verkehrsrecht werden unterschiedliche Themen zusammengefasst. Insbesondere kann es Bedarf an rechtlicher Beratung oder Vertretung bei der
Unfallregulierung, Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ihren Vertragspartner beim Kauf eines Fahrzeug und Vertretung Ihrer Rechte gegen Ihre Voll-/Teil-/Kaskoversicherung geben.
In allen Bereichen vertreten wir Sie gerne und kompetent sowohl in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren (z.B. gegenüber Unfallgegnern sowie Versicherungen) als auch gegenüber den Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft.
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ämtern?
Wir unterstützen Sie gerne und setzen uns mit unserer langjährigen Erfahrung dafür ein, Ihre Interessen durchzusetzen:
Versorgungsamt: Schwerbehinderung/Grad der Behinderung (GdB)/Merkzeichen
Deutsche Rentenversicherung: insbesondere Erwerbsminderungsrenten
Bundesagentur: Arbeitslosengeld/Sperrzeit.
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