Regulierung von Verkehrsunfällen

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Dann geht es darum, schnell die richtigen Schritte einzuleiten. Wichtig ist, sich in diesem Fall so früh wie möglich anwaltliche Unterstützung zu holen und nicht erst selbst zu versuchen, den Schaden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu regulieren.

Bei der Versicherung sitzen Profis, die Ihnen nichts schenken werden. Sie sollten also mindestens ebenso gut vertreten sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Forderungen nicht oder zumindest nicht in voller Höhe ersetzt bekommen. Es weist Sie auch niemand auf bestehende Ansprüche hin, so dass ggf. erhebliche Schadensbeträge nicht an Sie erstattet werden.

Auch müssen nach einem Unfall oft rasch Entscheidungen getroffen werden:

  • Muss ich das Auto reparieren lassen oder darf ich es auch verkaufen? Muss ich das Fahrzeug überhaupt reparieren lassen?
  • Sollte ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen oder kann ich mich auf das Gutachten der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlassen?
  • Kann ich die Kosten für einen Mietwagen ersetzt verlangen und wenn ja, in welcher Höhe? Bekomme ich ohne Anmietung eines anderen Fahrzeugs eine Entschädigung, weil ich mein Auto nicht benutzen kann?
  • Steht mir ein Schmerzensgeld zu? In welcher Höhe ist ein angemessenes Schmerzensgeld anzusetzen?
  • Steht mir eine Entschädigung zu, weil ich nicht oder nicht in dem gleichen Umfang arbeiten konnte?
  • Bekomme ich für Arbeiten im Haushalt, die ich als Geschädigter wegen des Unfalls nun nicht mehr leisten kann, einen Ersatz?


Nicht selten kommt es vor, dass nach einem Unfall auch Ermittlungen gegen den Unfallverursacher angestellt werden. Auch in diesem Fall hilft eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt von Anfang an. Nur dieser bekommt Akteneinsicht um alle relevanten Informationen zu erhalten. Bevor Sie den Akteninhalt nicht kennen, sollten Sie sich gegenüber der Polizei nicht äußern.

Wir kümmern uns um Ihren Verkehrsunfall und etwaige Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie müssen mit der Gegenseite nicht in Kontakt treten, Telefonate führen oder Ihrem Geld hinterherrennen.

Herr Rechtsanwalt Schneckener vertritt Sie gerne und kompetent in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Er nimmt Ihnen die Arbeit mit der gegnerischen Versicherung ab und verteidigt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserem Kanzleiteam.

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