Versorgungsamt

Häufig sind es Ärzte oder Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen, die die Patienten darauf aufmerksam machen, dass ein Anspruch auf Feststellung eines Behinderungsgrades bestehen könnte. Sowohl für die erstmalige Beantragung als auch für den Fall, dass sich Leiden verschlimmert haben oder neue Beeinträchtigungen hinzugekommen sind, ist das Versorgungsamt zuständing,

  • in Berlin konkret das Landesamt für Gesundheit und Soziales (kurz: LAGeSo)
  • in Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung (kurz: LASV).

Das Amt bildet dafür aus der Gesamtheit der bei Ihnen bestehenden Einschränkungen einen Grad der Behinderung als Gesamtwert, abgekürzt einen GdB. Wie dieser Wert gebildet wird, ist häufig für den juristischen Laien nur schwer nachvollziehbar. Es ist daher hilfreich, sich die Mechanismen von einem fachkundigen Rechtsanwalt und Fachanwalt erklären zu lassen.

Dies ist auch deswegen von Vorteil, weil in diesen Verfahren Ihre behandelnden Ärzte eine wichtige Rolle haben. Nur wer weiß, was er mit seinem Arzt besprechen sollte, kann gezielt darauf hinwirken, dass alle relevanten Punkte vom Amt oder aber vom Sozialgericht berücksichtigt werden.

Die Anerkennung eines Grades der Behinderung bringt viele Vorteile im Berufsleben und auch im Alltag mit sich. Je nach GdB kommen Steuererleichterungen, verringerte Fahrtkosten oder sonstige Ermäßigungen in Betracht, aber bspw. auch eine bis zu 2 Jahre vorgezogene Altersrente bei einem GdB ab 50. Auch die Erlangung von Merkzeichen: bspw.  B (ständige Begleitung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H Hilflosigkeit), G (Gehbehinderung) etc. ist mit Vorteilen wie bspw. Parkerleichterungen oder der kostenfreien Mitnahme von Begleitpersonen verbunden.

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