Ehewohnung und Hausrat

Ehewohnung

Die Mieten in Berlin und in vielen Regionen Brandenburgs steigen und steigen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Frage, wer die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung weiter nutzen darf, immer größere Bedeutung bekommt. Auch das bekannte Wohnumfeld nicht verlassen zu müssen, die Nähe zum Arbeitsplatz und/oder der Kita/Schule können Gründe sein, warum Sie die gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchten.

Bereits mit der Trennung können Stellschrauben gestellt werden, um die Wohnung behalten zu können. Teilweise müssen Fristen beachtet werden, um Rechte nicht zu verlieren. Sobald solche Fragen im Raum stehen, lassen Sie sich fachkundig beraten.

Hausrat

Hausrat ist vereinfacht gesagt alles, was Sie zum täglichen Leben verwenden. Dazu gehören vor allem Möbel, Alltagsgegenstände usw. Häufig gelingt es, diese Dinge untereinander aufzuteilen. Dies geschieht in der Regel bei Auszug. Möglich und teilweise auch sinnvoll ist es, zuvor konkrete Listen zu erstellen. Wenn Sie sich nicht einigen können, kann eine Aufteilung bei Gericht beantragt werden. Dafür müssen in der Regel zumindest alle Gegenständen aufgelistet werden, die aufgeteilt werden sollen.

Sonderfall Pkw

Ob er zum Hausrat zählt oder an anderer Stelle auszugleichen ist, hängt vor allem von der Art der Verwendung ab. Ist das Fahrzeug eine Wertanlage oder wurde es genutzt, um zusammen in den Urlaub zu fahren oder die Kinder zum Sport zu bringen etc.? Hier muss der Fachmann im Einzelfall prüfen, um dann mit Ihnen entscheiden zu können, welcher Weg eingeschlagen werden soll.

wichtig

Wenn absehbar ist, dass die Aufteilung des Hausrats ein Problem werden könnte, sollten Sie vorausschauend handeln und die Dinge zumindest auflisten und detailliert dokumentieren, solange Sie noch in der Wohnung sind. Ggf. sollte auch ein Auszug erst erfolgen, wenn dieses Thema geregelt werden konnte.

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