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Im beruflichen Alltag läuft nicht immer alles wie geplant. Arbeitgeber, die mit Leistungen oder dem Verhalten von Arbeitnehmern unzufrieden sind, sprechen manchmal Abmahnungen aus. Nicht immer sind die ausgesprochenen Abmahnungen aber auch berechtigt.
Vornehmlich dient die Abmahnung der Warnung bzw. Rüge des Arbeitnehmers. Legt er ein Verhalten an den Tag, das seinem Arbeitgeber missfällt oder vertragswidrig ist, soll er durch die Abmahnung darauf aufmerksam gemacht werden. Der Arbeitnehmer erhält also eine zweite Chance, um sein Verhalten zu ändern bzw. es nicht zu wiederholen. Gleichzeitig wird dem Arbeitnehmer aber auch angedroht, dass der Arbeitgeber sich vorbehält, das Arbeitsverhältnis zu beenden, soweit der Arbeitnehmer sein Verhalten wiederholen sollte.
Außerdem hilft eine Abmahnung dem Arbeitgeber, das Verhalten seines Mitarbeiters zu dokumentieren. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer Kündigung und dadurch zu einem Kündigungsschutzprozess, muss der Arbeitgeber beweisen, warum die von ihm ausgesprochene Kündigung berechtigt ist. Das gleiche gilt für die vorangegangene Abmahnung.
Als erstes sollten Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Es könnte sich herausstellen, dass die Abmahnung inhaltlich nicht korrekt ist oder der Arbeitgeber die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten hat.
Nicht immer ist es am besten, wenn man gegen eine formell unrichtige, aber inhaltlich berechtigte Abmahnung vorgeht. Dies ist aber in jedem Einzelfall zu überlegen, welche Vorgehensweise die besten Erfolgsaussichten bietet.
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne und beraten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen.
Welches Mittel in Ihrem Fall das Beste wäre, können wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Abmahnung mitteilen.
Die Erstberatung ist kostenlos! Rufen Sie uns an.
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