Telefon: 030 9160 4100 | Email: info@kanzlei-stockburger. de | Adresse: Heinrich-Roller-Str. 15, 14050 Berlin
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Haben Sie einen Strafbefehl, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommen?
In diesen Fällen ist ein Verfahren gegen Sie eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, dass Sie gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften des OWiG verstoßen haben
In Bereichen des Verkehrsrechts gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen ein entsprechendes Verfahren folgen kann, insbesondere:
Nicht selten kommt es vor, dass nach einem Unfall entsprechende Ermittlungen angestellt werden.
In all diesen Fällen hilft eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt von Anfang an. Nur dieser bekommt Akteneinsicht in die Vorgangsakte und somit Kenntnis aller relevanten Informationen. Bevor Sie den Akteninhalt nicht kennen, sollten Sie sich gegenüber der Polizei weder schriftlich noch mündlich äußern.
Wir kümmern uns um Ihr Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie müssen und sollten auch nicht mit der Gegenseite in Kontakt treten, Telefonate führen etc.
Herr Rechtsanwalt Schneckener vertritt Sie gerne und kompetent in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Er nimmt Ihnen die Arbeit mit der gegnerischen Versicherung ab und verteidigt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden.
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